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Im Erbrecht besteht eine gesetzliche Ordnung für alle, die im Fall ihres Ablebens nichts vorgekehrt haben. Sie regelt die gesetzliche Erbfolge, wer in welcher Reihenfolge erbberechtigt ist. Nachkommen, der überlebende Ehegatte und die Eltern des Erblassers geniessen einen Pflichtteilsschutz. Derjenige Teil des Erbes, der nicht pflichtteilgeschützt ist, ist frei verfügbar und wird «freie Quote» genannt. Für diese «freie Quote» kann auch die CAB berücksichtigt werden.