AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ressort Bildung und Freizeit
der Schweiz. Caritasaktion der Blinden (CAB)

gültig ab 1. November 2022

Jede Bezeichnung einer Person oder einer Funktion in diesen AGB gilt trotz der Verwendung des generischen Maskulinums für alle Geschlechter.

  1. Anmeldung

Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Kurs wird bestätigt, wenn der Anmeldeschluss abgelaufen und die festgelegte Teilnehmerzahl erreicht ist. Falls nicht anders erwähnt, ist eine individuelle Anreise vorgesehen.

  1. Kosten

Dank dem Leistungsvertrag mit dem BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) und den Spendengeldern bleiben die Kurspreise erschwinglich. Die Leistungserbringung ist an zwei Hauptbedingungen geknüpft:

  • Ein Mittelwert von fünf Kursteilnehmern ist gewährleistet.
  • Ein Kurstag weist mindestens fünf Kursstunden auf.

Wo nicht anders vermerkt, sind die Übernachtungs- und Verpflegungskosten ohne Getränke im Kurspreis inbegriffen. Reisekosten tragen die Teilnehmer, ebenso die Mehrkosten für Menü Änderungswünsche und allfällige Unverträglichkeiten. Ebenfalls ist im Preis die Mehrwertsteuer eingerechnet.

Blindenführhunde sind mit wenigen Ausnahmen bei allen Veranstaltungen zugelassen. Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für das Tier (Versäuberung und Auslauf). Begleitpersonen können, müssen aber nicht miteinbezogen werden. Für allfällige, vom Seminarhaus festgelegte Mehrkosten kommen die Teilnehmer auf.

Kursteilnehmer aus dem Ausland sind willkommen, sofern sie bereit sind, die Kosten ihrer Begleitperson zu tragen (Kost und Logis).

Die Teilnahme von sehenden Personen (z.B. Angehörige), ist abhängig vom Kurs an Bedingungen geknüpft und muss von Fall zu Fall vom Kurssekretariat geprüft und bestätigt werden. Ein Preis wird direkt mit den verantwortlichen Personen des Kurssekretariates der CAB vereinbart. Der Kurspreis für sehende Personen ist von einer Vergünstigung durch Subventionen oder Spenden ausgeschlossen.

Die Veranstalter sind berechtigt, Änderungen an Kursgebühren vorzunehmen, wenn z.B. ein Bildungshaus vor Ort oder ein anderer Partner unerwartet aus organisatorischen, wirtschaftlichen, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen eine andere Unterbringung erfordert.

Personen, die sich eine Kursteilnahme finanziell nicht leisten können, haben die Möglichkeit, bei der CAB ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Bitte erkundigen Sie sich beim Kurssekretariat.

  1. Abmeldung

Kurse mit Übernachtung

Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss wird eine Gebühr von CHF 100.00 erhoben.

Zusätzlich fallen an:

Bis 60 Kalendertage vor Kursbeginn keine Kosten
Ab 59 bis 40 Kalendertage vor Kursbeginn 25% des Kurspreises
Ab 39 bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn 50% des Kurspreises
Ab 29 bis 20 Kalendertage vor Kursbeginn 75% des Kurspreises
Ab 19 bis 0 Kalendertage vor Kursbeginn 100% des Kurspreises

Teilnehmer, die sich aus gesundheitlichen Gründen abmelden müssen, erhalten gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses den ganzen Betrag oder einen Teil davon zurückerstattet, je nachdem, ob uns das Hotel das für sie reservierte Zimmer in Rechnung stellt oder nicht. Für versäumte Veranstaltungen und Kurstage bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Unfall oder Krankheit ab dem ersten Kurstag werden keine Kosten zurückerstattet. Hierfür nehmen Sie mit der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung Kontakt auf.

Tageskurse, Begegnungs- und Wandertage

Bei Tageskursen wird bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben. Hinzu kommen Beiträge für bereits gebuchte Führungen, Tickets, usw., sowohl für Teilnehmer wie auch für die Begleitperson, sofern diese nicht zurückgegeben oder weiterverwendet werden können.

  1. Ausschluss von den Kursen

Die CAB behält sich das Recht vor, eine Anmeldung nicht zu akzeptieren, wenn die Voraussetzungen oder die Selbstständigkeit des Teilnehmers für den Kurs, den er besuchen möchte, nicht erfüllt sind. Darüber hinaus behält sich die CAB das Recht vor, einen oder mehrere Teilnehmer sofort auszuschliessen, wenn das Kursgeld nicht bezahlt wird oder die Person sich inakzeptabel oder unangemessen gegenüber anderen Teilnehmern, dem Ausbildungsteam oder Dritten verhält. Darunter fallen Beleidigungen, verbale oder körperliche Angriffe, mutwillige Beschädigung von Material, Nichtbeachtung der geltenden Regeln, Rufschädigung, etc. In den vorgenannten Fällen wird das Kursgeld weder erlassen noch erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung. Es ist somit das ganze Kursgeld geschuldet.

  1. Versicherung

Die Versicherung gegen Unfall und Krankheit sowie die Haftpflichtver­sicherung liegen in der Verantwortung der Teilnehmer. Die CAB lehnt grundsätzlich jegliche Haftung bei Unfällen, Diebstahl, Verlust von Wertgegenständen oder für andere entstandene Schäden ab.

Wir empfehlen den Teilnehmern, speziell bei Kursen mit einer Übernachtung, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

  1. Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den massgeblichen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Die Personendaten werden ausschliesslich zum Zweck der Erfüllung der (vor-) vertraglichen Pflichten aufgrund gesetzlicher Vorschriften, der Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund eines überwiegenden Interesses bearbeitet. Sind die Daten zum Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich, werden sie vernichtet oder anonymisiert.

Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass das Kurssekretariat der CAB ihre persönlichen Daten speichert, verarbeitet und für organisatorische Zwecke wie Einladungen und Statistiken nutzt.

Besonders schützenswerte Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten ein überwiegendes Interesse besteht (z.B. Behörden, Kursleitende, Hotel).

  1. Salvatorische Klausel

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen mit Schweiz. Caritasaktion der Blinden (CAB) unterliegen dem materiellen Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen.

Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Kursen ist Zürich, Schweiz.

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