Auf Initiative der Regionalgruppe Ostschweiz des Schweizerischen Blindenbundes hin fand am Tag des Weissen Stocks eine Aktion statt, bei der sich auch die CAB engagierte.

In enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Thurgau wurden Automobilistinnen und Automobilisten darauf hingewiesen, dass Blinden und Sehbehinderten mit Weissem Stock bei der Strassenüberquerung immer Vortritt zu gewähren ist, auch wenn kein Zebrastreifen vorhanden ist.
Seitens CAB waren die Zentralvorstandsmitglieder Irene Blatti und Daniel Burri sowie CAB-Mitarbeiter Roland Gruber an der Aktion beteiligt.
Die Teilnehmenden überquerten immer wieder die viel befahrene Zürcherstrasse in Frauenfeld. Dabei gaben sie mit dem Weissen Stock deutlich Zeichen, dass sie die Strasse überqueren wollen. Die meisten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer hielten sich an das Vortrittsrecht.

Die sechs sehbehinderten und blinden Teilnehmenden sprachen mit etlichen AutomobilistInnen und stiessen dabei auf viel Verständnis und Wohlwollen. Immer wieder wurde dabei die einfache Regel genannt: Der Weisse Stock hat immer Vortritt im Verkehr.
Eine sympathische Aktion, die ein für Blinde so wichtiges Thema aufgreifen und in die Öffentlichkeit bringen konnte.
Über den Aktions-Morgen in Frauenfeld wurde auf Tele Top berichtet:
Tele Top «News» vom 15.10.2024, Autor: Lucas Schmidli
Fotos: Irene Blatti
Text: Roland Gruber